1. Die Ferienhausvermietung Extertal ist von dem jeweiligen Eigentümer mit der Vermietung und Bewirtschafftung des Ferienhauses im Ferienpark Extertal beauftragt worden. Die Ferienhausvermietung Extertal nimmt gegenüber den Kunden die Stellung eines Verwalters ein. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Ferinhausvermietung Extertal - nachfolgend Verwalter genannt - und dem Kunden werden durch diese AGB geregelt.
2. Der Leistungsgegenstand des Vertrages zwischen dem Verwalter und dem Kunden wird ausschließlich bestimmt durch die Angaben und Beschreibung des Projektes und der Preisliste der Ferienhausvermietung Extertal, welche am Buchungstag für den gewünschten Belegungszeitraum gültig sind.
3. Nach Erhalt der Rechnung / Buchungsbestätigung sind 50% der Vertragssumme zu leisten. Der Restbetrag muss mindestens 14 Tage vor vertraglich vereinbarter Objektübernahme beim Verwalter eingegangen sein. Erst bei vollständiger Bezahlung sowie Hinterlegung einer Kaution wird dem Kunden an der Rezeption der Ferienhausvermietung Extertal im Ferienpark Extertal der Schlüssel des Ferienhauses ausgehändigt. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweiligen gültigen Preisliste.
4. Ort.- bzw Objektprospekt haben lediglich informierenden Charakter, ohne Gewährleistung für deren Inhalt. Örtliche Gegebenheiten, die nicht das Ferienobjekt betreffen, sind nicht Gegenstand des Vertrages. Das gilt inbesondere für Entfernungsangaben zu Restaurants und Gaststätten, da sich hier die Sachlage - ohne Einflußnahme - kurzfristig ändern kann. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der Maximalzahl an Personen, die aus der Hausbeschreibung des jeweils gebuchten Ferienhauses hervorgeht, belegt werden. Kinder gelten als volle Personen. Bei Überbelegung hat der Verwalter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen. Bei durch den Verwalter ausnahmsweise schriftlich genehmigter Überbelegung, steht in der Regel für die überzählige Person ein Schlafgelegenheit zur Verfügung.
5. Der Kunde hat das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden dem Verwalter zu melden. Für fehlende, beschädigte oder entzwei gegangene Gegenstände haftet der Kunde. Bei Auszug ist das Ferienobjekt samt Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben.
6. Der vereinbarte Preis deckt die in der Preisliste beschriebenen Leistungen ab. Nebenkosten für Leihwäsche, Kinderbetten, Kinderhochstuhl etc., werden zusätzlich berechnet.
7. Haustiere dürfen mitgebracht werden. Sie sind spätestens bei Anreise anzumelden und sind kostenpflichtig lt. Preisliste.
8. Der vereinbarte Preis enthält neben den reinen Mietkosten keine Gebühr für eine Reiserücktrittsversicherung und für eine Reisehaftpflichtversicherung. Empfehlenswert ist der Abschluß dieser Versicherungen.
9. Der Kunde kann jederzeit von dem vertraglich vereinbarten Belegungstermin durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist auch bei telefonischer Buchung der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bei Rücktritt vom Vertrag wird in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 25.-€ erhoben. Die zusätzlichen entstehenden Stornogebühren entstehen nach folgender Staffelung
- Bei Rücktritt vom Vertrag mehr als 75 Tage vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 10% der Vertragssumme berechnet.
- bei Rücktritt vom Vertrag in der Zeit von 75 Tagen bis zum 46. Tag vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 25% der Vertragssumme berechnet.
- bei Rücktritt zwischen dem 45. Tag und dem 30. Tage vor dem vereinbarten Belegungstermin werden Stornokosten in Höhe von 50% der Vertragssumme berechnet.
- bei Rücktritt ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Belegungtermin werden Stornokosten in Höhe von 75% der Vertragssumme berechnet.
- bei Nichtantritt der Reise betragen die Stornokosten 100% der Vertrgassumme.
10. Der Verwalter haftet im Rahmen der Sorgfalltspflicht eines Kaufmannes. Er ist verpflichtet, die Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Inbesondere haftet der Verwalter für:
- Bearbeitung der Anmeldung
- Organisation, Reservierung und zur Verfügungstellung der Leistungen gemäß Vertrag
- Ausstellung und Absendung der Unterlagen.
Falls ein Kunde seine Rechnung nicht rechtzeitig vor Anreise erhalten hat, hat er den Verwalter umgehend zu benachrichtigen. Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle durch eine schrifliche Mängelrüge an der Rezeption des Veralters geltend zu machen. Der Verwalter ist ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel zu sorgen. Unverzüglich dem Verwalter übersandte Beanstandungen werden von diesem im Interesse einer vertraglichen Regelung sofort bearbeitet. Falls eine Beanstandung nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt der Verwaltung mitgeteilt wird und ihm dadurch die Möglichkeit einer Schadens- oder Mängelbeseitigung ganz oder teilweise genommen wird, kann jeglicher Minderungsanspruch ausgeschlossen werden.
11. Liegt der vertraglich festgelegte Bezugstermin des Objektes später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so ist der Verwalter berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen. Diese Preiserhöhung muss sich im Rahmen der vereinbarten Umstände halten. Sämtliche Abreden, Nebenreden und Änderungen des Vertrages sind schriflich abzufassen.
12. Wir stellen dem Gast frei, sein Haus selber zu reinigen oder es durch unser Team gegen den Kostenbeitrag von 35.-€ machen zu lassen.
13. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.